In eigener Sache…

Wir wissen, dass es oft Kritik am Engagement für Auslandstierschutz gibt.

Der Tierschutz im Inland und der Tierschutz im Ausland ist für uns aber nicht zu trennen. Wir sind uns bewusst, dass wir Tiere auswählen müssen, die hier in Deutschland eine Vermittlungschance haben. Wir wissen auch, dass wir die Tiere zurücklassen müssen, die in Rheinland-Pfalz nicht eingeführt werden dürfen (zum Beispiel sog. Listenhunde) oder die vielen, vielen Hunde für die wir keine Pflegefamilien finden können. Wir wissen sehr wohl darum, dass auch diese sehnlichst auf eine streichelnden Hand und eine Familie warten....

Für uns spielt es keine Rolle, ob ein Tier in Spanien leidet oder in Deutschland. Es muss Abhilfe geschaffen werden und das darf nicht an Landesgrenzen aufhören. Jeder spricht von Globalisierung, wir importieren Waren aus aller Herren Länder, wir bereisen den Süden jedes Jahr aufs Neue. Aber der Tierschutz hat plötzlich Landesgrenzen? Für uns nicht und deshalb sind wir sowohl im regionalen als auch im Auslandstierschutz immer mit viel Verantwortungsgefühl, Elan und Herzblut bei der Sache.

Bitte denken Sie auch daran, dass

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die Tiere aus dem Ausland ebenso Hilfe benötigen und erhalten müssen wie die Tiere vor unserer Haustür.

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die Tierheime in Deutschland nicht mit Tieren aus dem Ausland "vollgestopft" werden, denn sie werden bei uns auf privaten Pflegeplätzen betreut.

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man ruhig auch in Ländern den Tierschutz unterstützen darf, deren positive Seiten man bisher durch schöne Urlaube oder tolles Importobst kennt und gerne nutzt.

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dass jeder mit anpacken und damit den Satz "man soll doch erstmal im eigenen Land helfen" gerne in die Tat umsetzen kann. Denn wie gesagt, es gibt auch im regionalen Tierschutz viel zu tun!

Liebe Leser, bitte unterstützen Sie uns in unserer Arbeit, damit wir auch vor Ort die Lebensumstände für die Tiere verbessern können. Sei es, indem Sie einen unserer Schützlinge adoptieren, sich als Pflegestelle zur Verfügung stellen, sich mit einer Spende an unseren Kosten beteiligen.

 

Grundsätzliches vor der Anschaffung eines Haustieres

Haustiere können Partner des Menschen sein, wenn man verantwortungsvoll mit ihnen umgeht und ihre Bedürfnisse achtet. Überlegen Sie sorgfältig, ehe Sie ein Tier zu sich nehmen! Von einer spontanen Anschaffung ist dringend abzuraten, denn Tierhaltung verlangt Verantwortung und Opferbereitschaft.

Stellen Sie sich vor der Anschaffung eines Tieres folgende Fragen:

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Kann ich das Tier sein ganzes Leben lang behalten und versorgen?

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Sind Familienangehörige, Mitbewohner mit der Tierhaltung einverstanden?

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Bekomme ich die Genehmigung des Vermieters zur Tierhaltung?

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Habe ich die finanziellen Mittel für Pflege, die richtige Ernährung und anfallende Tierarztkosten?

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Weiss ich, was monatlich an Kosten auf mich zukommen kann?

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Kann ich täglich genügend Zeit für das Tier aufbringen?

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Was mache ich im Urlaub oder bei Krankheit mit dem Tier?

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Kann ich auf Dinge oder Gewohnheiten zugunsten des Tieres verzichten?

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Bin ich bereit mich auch bei entstehenden Problemen immer für mein Tier zu entscheiden, mich fortzubilden und Lösungen zu erarbeiten?

Sollten Sie mit einem der genannten Punkte Schwierigkeiten haben, denken Sie bitte über den Wunsch, sich ein Tier anzuschaffen, nochmal nach!

 

Einreisebestimmungen nach Deutschland

Die tierseuchen- und tierschutzrechtlichen gesetzlichen Grundlagen zur Ein- und  Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen  EU-Mitgliedsstaaten und aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten sind:

Verordnung (EG) Nr. 998/2003
Verordnung (EG) Nr. 2004/595
Verordnung (EG) Nr. 206/2010
Verordnung (EG) Nr. 1/2005
Richtlinie 92/65/EG
Richtlinie 90/425/EWG
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Die Tiere müssen eine eindeutige Identifikation in Form eines Mikrochips besitzen.

Bei der Einreise muss der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt wurde und aus dem hervorgeht, dass das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat. Nach  deutscher Tollwut-Verordnung ist ein wirksamer Impfschutz dann gegeben, wenn der Abschluss der Grundimmunisierung bei mindestens 3 Monate alten Welpen mindestens 21 Tage zurückliegt. Wiederholungsimpfungen müssen ggf. in dem vom Hersteller des Impfstoffes angegebenen Zeitraum durchgeführt worden sein.

Welpen, die jünger als 3 Monate und nicht geimpft sind, dürfen einreisen, wenn sie sich in Begleitung ihrer Mutter befinden, wobei diese die EU-Einreisebestimmungen voll erfüllen muss.

Besitzt der Welpe einen EU-Heimtierausweis incl. Kennzeichnung durch Mikrochip und existiert eine tierärztliche Bescheinigung, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit Tieren,  die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt sein könnten, in  Kontakt gekommen zu sein, dann darf der Welpe ebenfalls einreisen. Darüber hinaus ist immer ein tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das die klinische Gesundheit und die Transportfähigkeit bestätigt und das spätestens 24 Stunden vor der Ausreise ausgestellt wurde. In der Regel trifft diese Bestimmung für infektionsgefährdete Bezirke wie z. B. Tierheime, Auffangstationen, Tötungsanstalten usw. nicht zu.

Sonderregelungen für andere EU-Staaten, für Drittländer und nicht gelistete Staaten sowie für Listenhunde usw. können beim zuständigen Veterinäramt erfragt werden.

 

Die hier aufgeführten Informationen haben wir nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, können aber keine Garantie für deren Richtigkeit geben. Wir sind bemüht, die Informationen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Fehler, Ergänzungen usw. können uns unter kontakt@tierhilfe-phoenix.de gemeldet werden.

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aktualisiert am 29.03.2024

 

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